16 Altfahrzeuge und Altgeräte
Altreifen
Reifen von Fahrzeugen und Anhängern — eigener Verwertungsweg, nie im Restabfall.
AVV 160103 heißt in der Verordnung schlicht „Altreifen" und erfasst Reifen aller Fahrzeuge und Anhänger, mit oder ohne Felge.
Altreifen gehen nie in den Bauschutt- oder Mischabfall-Container. Sie laufen über eigene Sammelstellen: Runderneuerung, Granulat für Sportböden und Fallschutz, oder energetische Verwertung im Zementwerk.
Beim Wohnwagen fällt das regelmäßig an — Standwohnwagen stehen oft jahrelang auf denselben Reifen. Sitzt die Felge fest, wird sie mit demontiert und läuft als Eisenmetall (160117) weiter.

