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16 Altfahrzeuge und Altgeräte

160104*gefährlich (Sonderabfall)

Altfahrzeug (nicht trockengelegt)

Fahrzeug mit Betriebsflüssigkeiten und gefährlichen Bauteilen — gefährlicher Abfall bis zur Trockenlegung.

AVV 160104* lautet in der Verordnung nur „Altfahrzeuge". Der Stern macht den Unterschied: Solange Kraftstoff, Öl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit oder Batterie im Fahrzeug sind, gilt es als gefährlicher Abfall.

Erst die Trockenlegung — die Entfernung der Betriebsflüssigkeiten — macht daraus 160106. Diese Arbeit gehört in einen anerkannten Demontagebetrieb.

Für den Wohnwagen ist der Schlüssel meist nicht einschlägig: ein Anhänger hat weder Motor noch Tank. Für das Wohnmobil dagegen ist er der Ausgangspunkt.

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