16 Altfahrzeuge und Altgeräte
Altfahrzeug, trockengelegt
Karosse ohne Flüssigkeiten und ohne gefährliche Bauteile — nicht gefährlicher Abfall.
AVV 160106 im Wortlaut: „Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten." Das ist der Zustand nach der Trockenlegung.
Von hier geht es in die Schredderanlage; die Metalle werden zurückgewonnen, die Restfraktion weiterbehandelt.
Ein leergeräumter Wohnwagen ohne Gasflasche, ohne Kühlgerät und ohne Batterie fällt in diese Beschreibung — auch wenn er kein „Altfahrzeug" im Sinne der Altfahrzeug-Verordnung ist. Das Abfallverzeichnis und die Altfahrzeug-Verordnung ziehen ihre Grenzen unabhängig voneinander.

