Platzbedarf am Stellplatz
Der Stellplatz muss in Länge und Breite mindestens die Container-Maße aufnehmen und zusätzlich Spielraum für das Absetzen / Aufrollen bieten. Als Faustregel: Container-Länge zuzüglich 1 m vorn und hinten, Breite zuzüglich 0,5 m links und rechts. Über dem Stellplatz sind mindestens 5,50 m freie Höhe nötig, also keine tiefhängenden Äste, Stromleitungen oder Vordächer.
Ungefähre Abmessungen je Container-Größe finden Sie auf Container mieten. Die genauen Maße des Containers, den Sie bekommen, teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit. Wie Sie den Container richtig beladen, lesen Sie unter Container richtig beladen.
Tragfähigkeit des Untergrunds
Beim Absetzen drücken Container plus Inhalt mehrere Tonnen punktuell auf den Untergrund. Geeignet sind: Asphalt, Beton, befestigte Hofflächen und stabile Pflasterung. Nicht geeignet ohne Vorbereitung sind: weicher Rasen, frisch verlegte Pflastersteine, Tiefgaragen-Decken, Bürgersteige mit Hohlräumen darunter. Bei Zweifel an der Tragfähigkeit legen wir bauseits gestellte Bohlen oder Stahlplatten unter. Bitte klären Sie das vor der Bestellung mit uns.
Erreichbarkeit für das Lieferfahrzeug
Unsere Abrollkipper benötigen eine Zufahrtsbreite von mindestens 3,0 m und eine Durchfahrtshöhe von 4,0 m. Sackgassen, sehr enge Hofeinfahrten und schmale Innenstadtstraßen können den Zugang erschweren. Parkende Fahrzeuge auf der Zufahrt müssen am Liefertag entfernt sein.
Container auf öffentlichem Grund
Soll der Container auf öffentlichem Grund stehen (Straße, Parkbucht, Gehweg oder vor der Einfahrt), ist das grundsätzlich möglich, aber nur nach vorheriger Absprache. Der Platz muss dieselben Bedingungen erfüllen wie ein privater Stellplatz. Er braucht genug Raum, einen tragfähigen Untergrund und freie Zufahrt zum Absetzen und Aufstellen. Fast immer ist dafür eine Sondernutzungserlaubnis (Stellgenehmigung) nötig. Sie erteilt die Stadt bzw. Gemeinde, meist das Ordnungsamt, je nach Kommune auch die Bau- oder Straßenverkehrsbehörde.
Sie besorgen die Genehmigung: Sie sind dafür verantwortlich, die Sondernutzungserlaubnis rechtzeitig zu beantragen und uns vor der Lieferung zu übermitteln. Liegt am Liefertag keine gültige Genehmigung vor, stellen wir keinen Container ab. Sind wir bereits vor Ort, kann eine Leerfahrt anfallen.
Wir übernehmen das (auf Anfrage): Auf Wunsch beantragen wir die Sondernutzungserlaubnis und, falls nötig, ein Halteverbot für den Stellplatz. Bitte planen Sie mindestens zwei Wochen Vorlauf ein, so lange dauert die Bearbeitung bei den meisten Gemeinden. Die Gebühren der Behörde trägt der Kunde, dazu kommt eine Servicegebühr für Antrag und Abwicklung durch uns.
Auf öffentlichem Grund muss der Container je nach Auflage abgesichert und bei Dämmerung beleuchtet sein (Warnbaken, Absperrung, Warnleuchte); was genau nötig ist, legt die Genehmigung fest. Die Verkehrssicherung können wir gegen Servicegebühr übernehmen, das nötige Material haben wir vorrätig. Im Zweifel klären Sie den Stellplatz vorab mit der Behörde und mit uns ab.
Ansprechpartner vor Ort
Zum vereinbarten Liefertermin muss in der Regel ein Ansprechpartner vor Ort sein, bei der ersten Lieferung praktisch immer. Er zeigt dem Fahrer den genauen Stellplatz, beantwortet kurze Rückfragen und unterschreibt den Lieferschein. Ist eine Barzahlung der Sicherheitsleistung (Kaution) vereinbart, wird sie vor Ort bezahlt und quittiert. Ohne anwesenden Ansprechpartner und ohne klar markierten Stellplatz kann der Fahrer den Container nicht absetzen. Ausnahme: Wir haben vorab schriftlich oder telefonisch etwas anderes vereinbart. Hinterlegen Sie bei der Bestellung zusätzlich eine Mobilnummer, unter der wir Sie am Liefertag erreichen.
Liefertermin und Zeitfenster
Einen exakten Lieferzeitpunkt können wir nicht garantieren, besonders bei Express-Lieferung. Wir versuchen, Ihren Wunschtermin logistisch möglich zu machen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn das einmal nicht klappt. Gerade kurzfristige Lieferungen erfolgen nicht immer im gewünschten Zeitfenster oder am Wunschtag. Gründe können zum Beispiel sein:
- Ausfall eines Fahrzeugs
- Ausfall oder Beschädigung eines Containers
- Stau und Verkehrsbehinderungen
- Umleitungen oder kurzfristige Ein- und Durchfahrverbote
Konnten wir nicht wie vereinbart liefern, berechnen wir einen vereinbarten Express-Zuschlag selbstverständlich nicht.
Leerfahrt bei Nichtlieferung
Treffen unsere Fahrer am vereinbarten Termin Bedingungen an, die das Absetzen unmöglich machen (kein passender Stellplatz, fehlender Ansprechpartner, blockierte Zufahrt, fehlende Sondernutzungserlaubnis), berechnen wir eine Leerfahrt in Höhe von 160 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Bitte prüfen Sie die Punkte oben vor der Bestellung. Bei Unklarheit klären wir den Stellplatz vorab gern telefonisch.
Container Diebstahlschutz
Unsere Container sind nummeriert und mit einem individuellen Barcode oder QR-Code ausgestattet. Gegen Diebstahl sind sie zusätzlich mit GPS-Sendern gesichert.
