Sperrmüll & Holz
Altholz
Holzabfall nach Altholzverordnung in vier Kategorien A I bis A IV — getrennte Verwertung.
Altholz wird nach der Altholzverordnung in vier Kategorien sortiert:
- A I — naturbelassen oder nur mechanisch bearbeitet (Bretter, Paletten, Schalholz). Wird zu Holzspanplatten oder energetisch verwertet.
- A II — verleimt, lackiert, beschichtet ohne halogenhaltige Anstriche (Möbelholz, Türen). Stofflich oder energetisch.
- A III — mit halogenhaltigen Anstrichen, aber ohne Schadstoffe (Bauholz, Bauspanplatten). Nur energetisch.
- A IV — mit Holzschutzmitteln behandelt (Bahnschwellen, Leitungsmasten, Außen-Konstruktionen). Beseitigung in zugelassener Anlage.
Bei der Bestellung Container für Holz: bitte vorab die Kategorie nennen — der Verwertungsweg ändert die Preisgestaltung.
