Herrenlose Wohnwagen von öffentlichem Grund entfernen lassen
Ein Wohnwagen steht seit Monaten am Straßenrand, das Kennzeichen ist ab, niemand meldet sich. Wenn die Frist abgelaufen ist, holen wir ihn für Sie ab. Mit Fotodokumentation, Verbleibnachweis und prüffähiger Rechnung.
Einzelfall oder feste Vereinbarung · Dokumentation für die Akte · 150 km um Hanau

Der Ablauf aus Sicht der Behörde
Sie kennen Ihr Verfahren besser als wir, deshalb hier nur die Stelle, an der wir ins Bild kommen. In Hessen trägt § 17a des Hessischen Straßengesetzes den Fall. Er nennt verbotswidrig abgestellte Autowracks und Gegenstände ausdrücklich, eine Verkehrsbehinderung muss also nicht vorliegen.
- 1Die zuständige Behörde ordnet die erforderlichen Maßnahmen an.
- 2Führt das nicht weiter, kann sie den Zustand auf Kosten des Pflichtigen beseitigen oder beseitigen lassen.
- 3Hier setzen wir an: als beauftragter Betrieb holen wir ab und dokumentieren.
- 4Entfernte Gegenstände dürfen bis zur Erstattung der Aufwendungen zurückbehalten werden.
- 5Ist der Halter nicht zu ermitteln oder zahlt er innerhalb von zwei Monaten nach Zahlungsaufforderung nicht, darf verwertet und entsorgt werden.
Die Zwei-Monats-Frist ist die einzige Zahl, die im Gesetz selbst steht. Wie lange die Aufforderung am Fahrzeug vorher hängt, entscheiden Sie nach Ihrer Praxis. Die abfallrechtlichen Zuständigkeiten bleiben davon unberührt, und genau dort schließen wir an.
So läuft die Beauftragung ab
Standort melden
Adresse oder Koordinaten und ein paar Fotos genügen. Kennzeichen, falls noch vorhanden.
Prüffähiges Angebot
Sie bekommen ein Angebot, das Sie in die Akte legen und der Vergabestelle vorlegen können.
Abholung mit Dokumentation
Wir fotografieren den Zustand vor dem Anhängen, halten Standort und Uhrzeit fest und fahren ab.
Nachweise und Rechnung
Zustandsprotokoll, Verbleibnachweis und prüffähige Rechnung kommen gebündelt zurück.
Dokumentation und prüffähige Rechnung
Eine Entfernung im Behördenauftrag ist erst fertig, wenn die Akte vollständig ist. Vier Dinge liefern wir deshalb immer mit.
Fotos vor der Abholung
Zustand, Umgebung und Standort, bevor irgendetwas bewegt wird.
Zustandsprotokoll
Standort, Datum, Uhrzeit und, falls vorhanden, Kennzeichen und Fahrzeugnummer.
Verbleibnachweis
Wohin das Fahrzeug gegangen ist und was damit geschehen ist.
Prüffähige Rechnung
Auf Wunsch mit einzeln ausgewiesenen Positionen, damit die Weiterbelastung leichter fällt.
Handelt es sich um ein Wohnmobil und nicht um einen Wohnwagen, gelten zusätzliche Vorgaben aus dem Altfahrzeugrecht. Wir organisieren dann die Übergabe an einen anerkannten Demontagebetrieb, Näheres dazu steht auf Wohnmobil entsorgen.
Einzelfall oder feste Vereinbarung
Beide Wege sind uns recht. Welcher passt, hängt davon ab, wie oft solche Fälle bei Ihnen anfallen.
Der einzelne Fall
Sie schicken uns Standort und Fotos, wir schicken ein prüffähiges Angebot zurück. Damit können Sie intern vergeben, ohne weitere Vorarbeit.
Die feste Vereinbarung
Wenn die Fälle regelmäßig kommen, vereinbaren wir feste Konditionen und einen festen Ansprechpartner. Das spart Ihnen bei jedem Vorgang das Einholen neuer Angebote.
Auch Wohnwagen auf städtischen Flächen, auf Betriebshöfen oder auf Grundstücken in kommunaler Hand gehören dazu. Melden Sie den Fall, wir sagen Ihnen, was möglich ist.
Geht es nicht um öffentlichen Grund, sondern um ein Fahrzeug in privater Hand, führen Wohnwagen entsorgen und Standwohnwagen entsorgen weiter. Ganze Plätze stehen auf Campingplatz auflösen.

Anfrage für Behörden
Fall melden
Standort und Fotos genügen. Sie bekommen ein prüffähiges Angebot für die Akte.
Häufige Fragen aus Ordnungsämtern
Rechtsgrundlage, Unterlagen, Abrechnung und Rahmenvereinbarung.

