Zum Hauptinhalt springen
Containerdienst Hanau ARM Logo
Für Ordnungsämter und Kommunen

Herrenlose Wohnwagen von öffentlichem Grund entfernen lassen

Ein Wohnwagen steht seit Monaten am Straßenrand, das Kennzeichen ist ab, niemand meldet sich. Wenn die Frist abgelaufen ist, holen wir ihn für Sie ab. Mit Fotodokumentation, Verbleibnachweis und prüffähiger Rechnung.

Einzelfall oder feste Vereinbarung · Dokumentation für die Akte · 150 km um Hanau

Verlassener Wohnwagen am Straßenrand vor der Entfernung durch die Kommune

Der Ablauf aus Sicht der Behörde

Sie kennen Ihr Verfahren besser als wir, deshalb hier nur die Stelle, an der wir ins Bild kommen. In Hessen trägt § 17a des Hessischen Straßengesetzes den Fall. Er nennt verbotswidrig abgestellte Autowracks und Gegenstände ausdrücklich, eine Verkehrsbehinderung muss also nicht vorliegen.

  1. 1Die zuständige Behörde ordnet die erforderlichen Maßnahmen an.
  2. 2Führt das nicht weiter, kann sie den Zustand auf Kosten des Pflichtigen beseitigen oder beseitigen lassen.
  3. 3Hier setzen wir an: als beauftragter Betrieb holen wir ab und dokumentieren.
  4. 4Entfernte Gegenstände dürfen bis zur Erstattung der Aufwendungen zurückbehalten werden.
  5. 5Ist der Halter nicht zu ermitteln oder zahlt er innerhalb von zwei Monaten nach Zahlungsaufforderung nicht, darf verwertet und entsorgt werden.

Die Zwei-Monats-Frist ist die einzige Zahl, die im Gesetz selbst steht. Wie lange die Aufforderung am Fahrzeug vorher hängt, entscheiden Sie nach Ihrer Praxis. Die abfallrechtlichen Zuständigkeiten bleiben davon unberührt, und genau dort schließen wir an.

So läuft die Beauftragung ab

1

Standort melden

Adresse oder Koordinaten und ein paar Fotos genügen. Kennzeichen, falls noch vorhanden.

2

Prüffähiges Angebot

Sie bekommen ein Angebot, das Sie in die Akte legen und der Vergabestelle vorlegen können.

3

Abholung mit Dokumentation

Wir fotografieren den Zustand vor dem Anhängen, halten Standort und Uhrzeit fest und fahren ab.

4

Nachweise und Rechnung

Zustandsprotokoll, Verbleibnachweis und prüffähige Rechnung kommen gebündelt zurück.

Dokumentation und prüffähige Rechnung

Eine Entfernung im Behördenauftrag ist erst fertig, wenn die Akte vollständig ist. Vier Dinge liefern wir deshalb immer mit.

Fotos vor der Abholung

Zustand, Umgebung und Standort, bevor irgendetwas bewegt wird.

Zustandsprotokoll

Standort, Datum, Uhrzeit und, falls vorhanden, Kennzeichen und Fahrzeugnummer.

Verbleibnachweis

Wohin das Fahrzeug gegangen ist und was damit geschehen ist.

Prüffähige Rechnung

Auf Wunsch mit einzeln ausgewiesenen Positionen, damit die Weiterbelastung leichter fällt.

Handelt es sich um ein Wohnmobil und nicht um einen Wohnwagen, gelten zusätzliche Vorgaben aus dem Altfahrzeugrecht. Wir organisieren dann die Übergabe an einen anerkannten Demontagebetrieb, Näheres dazu steht auf Wohnmobil entsorgen.

Einzelfall oder feste Vereinbarung

Beide Wege sind uns recht. Welcher passt, hängt davon ab, wie oft solche Fälle bei Ihnen anfallen.

Der einzelne Fall

Sie schicken uns Standort und Fotos, wir schicken ein prüffähiges Angebot zurück. Damit können Sie intern vergeben, ohne weitere Vorarbeit.

Die feste Vereinbarung

Wenn die Fälle regelmäßig kommen, vereinbaren wir feste Konditionen und einen festen Ansprechpartner. Das spart Ihnen bei jedem Vorgang das Einholen neuer Angebote.

Auch Wohnwagen auf städtischen Flächen, auf Betriebshöfen oder auf Grundstücken in kommunaler Hand gehören dazu. Melden Sie den Fall, wir sagen Ihnen, was möglich ist.

Geht es nicht um öffentlichen Grund, sondern um ein Fahrzeug in privater Hand, führen Wohnwagen entsorgen und Standwohnwagen entsorgen weiter. Ganze Plätze stehen auf Campingplatz auflösen.

Verlassener Wohnwagen am Straßenrand

Anfrage für Behörden

Fall melden

Standort und Fotos genügen. Sie bekommen ein prüffähiges Angebot für die Akte.

Wo steht es?

Wir fahren 150 km um Hanau und Frankfurt. Auch außerhalb des Container-Liefergebiets.

Ihre Daten

Fotos: Gesamtansicht + Typenschild (Pflicht) *
Fotos hierher ziehen oder tippen zum Auswählen2 bis 7 Fotos, je max. 10 MB
Bitte mindestens zwei Fotos: einmal das ganze Fahrzeug, einmal das Typenschild. Auf dem Schild stehen Baujahr, Maße und Gewicht. Damit sparen wir uns Rückfragen. Hilfreich sind zusätzlich Fotos der Zufahrt und der Reifen.

Unverbindlich und kostenlos. Wir kaufen Wohnwagen nicht an, die Entsorgung ist eine kostenpflichtige Leistung.

Häufige Fragen aus Ordnungsämtern

Rechtsgrundlage, Unterlagen, Abrechnung und Rahmenvereinbarung.

Auf welcher Grundlage darf die Behörde entfernen lassen?
In Hessen regelt das § 17a des Hessischen Straßengesetzes. Er nennt verbotswidrig abgestellte Autowracks und Gegenstände ausdrücklich. Die zuständige Behörde kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen und, wenn das nicht weiterführt, den Zustand auf Kosten des Pflichtigen beseitigen oder beseitigen lassen. Genau dieses Beseitigen-Lassen übernehmen wir als beauftragter Betrieb.
Was bekommen wir für die Akte?
Fotos vom Zustand vor der Abholung, ein Protokoll mit Standort, Datum und Uhrzeit, den Nachweis über den Verbleib und eine prüffähige Rechnung. Alles gebündelt und nicht über Wochen verteilt.
Wie wird abgerechnet?
Über eine prüffähige Rechnung an die beauftragende Stelle. Was Sie beim Pflichtigen davon zurückholen, entscheidet Ihr Verfahren, dabei sind wir nicht beteiligt. Auf Wunsch weisen wir Positionen einzeln aus, damit die Weiterbelastung leichter fällt.
Geht das auch als feste Vereinbarung?
Ja. Wenn bei Ihnen regelmäßig Fälle anfallen, vereinbaren wir feste Konditionen und einen festen Ansprechpartner. Dann entfällt bei jedem Einzelfall das Einholen neuer Angebote.