Preisangaben
Die angegebenen Preise dienen als Richtwerte. Den verbindlichen Preis für jede Containerbestellung teilen wir Ihnen nach individueller Prüfung per E-Mail oder telefonisch mit. Wir aktualisieren unsere Preisangaben regelmäßig, um maximale Transparenz zu gewährleisten, da die ständig steigenden Kosten für Maut, Umweltabgaben und die schwankenden Entsorgungspreise der Endentsorger berücksichtigt werden müssen.
Containermiete
4€* pro Tag, 14 Tage kostenfrei ab Lieferdatum.
Lieferkosten
50 – 150€* je nach Entfernung. Wir teilen Ihnen die Lieferkosten nach individueller Prüfung per E-Mail oder telefonisch mit.
Expresslieferung
Expressliefergebühr zusätzlich 75€*.
Verwiegung vor Ort & Abrechnung
Bei der Abholung wiegt unser Fahrer den Container mit modernster Wiegetechnik direkt vor Ort in Ihrem Beisein. Sie erhalten einen Wiegeschein über das exakte Entsorgungsgewicht. Abgerechnet wird Kilogramm genau – Sie zahlen nur für das tatsächliche Gewicht¹. Unsere LKW sind selbstverständlich mit geeichten Waagen ausgestattet.
Das verbindliche Gewicht kann alternativ auch beim Endentsorger mittels Wiegekarte ermittelt werden. Sollten Sie auf eine Verwiegung vor Ort bei der Abholung bestehen, teilen Sie uns dies bitte unbedingt vorher im Bemerkungsfeld oder telefonisch mit, damit wir dies entsprechend berücksichtigen können.
Mindestmengen
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Abfallarten oder Containergrößen Mindestmengen gelten. Wenn Sie weniger als die angegebene Mindestmenge an Abfall entsorgen, sind wir leider gezwungen, dennoch die entsprechende Mindestmenge für die gewählte Abfallart bzw. Containergröße abzurechnen. Mit der Bestellung akzeptieren Sie die Mindestmenge.
| Abfallart | Mindestmenge |
| Bauschutt | 4.000 kg |
| Baumischabfall | 3.000 kg |
| Leichtbaustoffe | 1.500 kg |
| Sperrmüll | 3.000 kg |
| Holz | 2.000 kg |
| Verpackungsmüll | 2.000 kg |
| Erde | 2.000 kg |
| Grünschnitt | 2.000 kg |
| Sonstige Abfälle | 2.000 kg |
Sicherheitsleistung & Rücktrittsrecht
Im Rahmen unserer Verträge über Containerlieferung, -miete und Abfallentsorgung behalten wir uns das Recht vor, eine Sicherheitsleistung oder Anzahlung zu fordern. Wird diese Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Sind die Container bereits bereitgestellt und wir treten zurück, fällt eine Leerfahrtsgebühr von 250€ zuzüglich Mehrwertsteuer pro Container für die Abholung an.
Hat der Kunde mit dem Beladen des Containers begonnen oder diesen bereits beladen, so muss er den Container vor der Abholung vollständig entladen. Wir behalten uns vor, die Entladung auf Kosten des Kunden durchzuführen.
Fehlbeladung & sortenreine Befüllung
Bitte achten Sie unbedingt auf eine sortenreine Befüllung Ihres Containers. Bei einer Fehlbeladung – also wenn fremde Abfallarten beigemischt werden – wird der gesamte Containerinhalt nach der teuersten enthaltenen Abfallart berechnet. Zusätzlich fällt eine Sortierungsgebühr an.
Beispiel: Sie bestellen einen Container für Bauschutt (ab 55€/t), füllen aber auch 20 % Baumischabfall (Kunststoffe, Holz etc.) hinzu. In diesem Fall müssen wir das gesamte Gewicht – z. B. 4 Tonnen – zum höheren Tarif für Baumischabfall (ab 200€/t) abrechnen, zuzüglich einer Sortierungsgebühr.
Vermeiden Sie unnötige Mehrkosten und achten Sie darauf, nur die bestellte Abfallart in den Container zu laden.
Leerfahrten & Zustellung/Abholung
Bei der Lieferung sowie bei der Abholung des Containers muss ein Ansprechpartner vor Ort anwesend sein, der den Lieferschein gegenzeichnet.
Der Zufahrtsweg zum Stellplatz muss frei, tragfähig und ausreichend breit für unsere LKW sein. Bitte stellen Sie sicher, dass keine parkenden Fahrzeuge, Baumaterialien oder sonstige Hindernisse den Zugang blockieren.
Bei Überladung des Containers kann eine Abholung aus Sicherheitsgründen nicht erfolgen. Setzen Sie sich im Zweifelsfall vor der geplanten Abholung mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
Kann ein Container aufgrund der genannten Gründe nicht zugestellt oder abgeholt werden, sind wir leider gezwungen, eine Leerfahrtsgebühr zu erheben.